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Inhaltsverzeichnis
Von der sozialen Marktwirtschaft zur öko-sozialen
Marktwirtschaft
Nachhaltige Entwicklung als gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderung
Eine Einführung
Von Rudi Kurz
Prof. Dr. Rudi Kurz lehrt Volkswirtschaft an der
Fachhochschule für Wirtschaft in Pforzheim und ist Wissenschaftlicher Berater am
Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Tübingen.
Wenn wir nicht auf Kosten nachfolgen der
Generationen leben wollen - und das dürfte ethisch kaum zu rechtfertigen sein -, sind wir
auf eine nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft angewiesen. D. h.:
Letztlich dürfen die Ressourcen unserer Erde nur in dem Maße genutzt werden, wie sie
erneuerbar sind, nicht erneuerbare Ressourcen sind dem gegenüber weitgehend von der
Nutzung auszuschließen. Der Realisierung solcher Forderungen steht die Furcht vor den Nebenwirkungen entgegen - die Furcht vor dem Vertust an Standortqualität angesichts der
Globalisierung der Wirtschaft und im Gefolge davon die Furcht vor Arbeitsplatzverlusten,
letztlich auch die Furcht vor Verlusten an Wohlstand und Lebensqualität. Da Verzicht
keine attraktive gesellschaftliche Perspektive darstellt, kommt es also darauf an,
Wohlstandssteigerung und Ressourcenverbrauch zu entkoppeln. Dazu ist ein umfassender
Innovationsprozeß erforderlich, der der Effizienzsteigerung dient: Innovationen technologischer, institutioneller und gesellschaftlicher Art. Strategien sind auszudenken
und in die Wege zu leiten, Verhaltensänderungen sind erforderlich, zu denen die
verschiedensten Akteursgruppen ihren Beitrag leisten müssen. Welt weit dringend geboten
ist auch eine Verringerung des Bevölkerungswachstums.
Red.
Verbindliches Ziel internationaler Politik
Der Begriff "nachhaltige Entwicklung" (sustainable
development) hat innerhalb weniger Jahre rasche Verbreitung gefunden. Ausgangspunkt
dieser Karriere war der Brundtland-Report der Weltkommission für Umwelt und
Entwicklung von 1987. Die Konferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro 1992 hat
dann dazu geführt, daß Nachhaltigkeit zu einem verbindlichen Ziel der internationalen
Politik geworden ist. In Deutschland haben vor allem die Arbeit der Bundestags-Enquete
Kommission Schutz des Menschen und der Umwelt sowie die vom Wuppertal
Institut im Auftrag von BUND und Misereor durchgeführte Studie Zukunftsfähiges
Deutschland zu einer Belebung der Diskussion beigetragen.1
Im Brundtland-Report wird nachhaltige Entwicklung
definiert als Entwicklung, die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren,
daß künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können."
2
Der Wohlstand der heutigen Generation soll also so
erwirtschaftet werden, daß dies nicht zu Lasten des Wohlstands zukünftiger Generationen
geht. Wenn der heutige Lebens- und Wirtschaftsstil Naturvermögen vernichtet, wird
zukünftigem Wohlstand die Grundlage entzogen. Der Hinweis auf die Werte, die damit geschaffen werden - Gebäude, Know-how etc. - ist in der längerfristigen Nachhaltigkeitsperspektive wenig relevant. Schon in wenigen Jahrzehnten wird kaum noch eines der
Güter, die wir heute unter hohem Material- und Energieaufwand produzieren, einen Wert
haben. Der Natur- und Ressourcenverzehr aber ist irreversibel.
Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen stellt
in seinem Jahresgutachten 1994 (S. 45) fest: Nachhaltigkeit "enthält eine
Programmatik für die Bewältigung der gemeinsamen Zukunft der Menschheit, die - wenn sie
ernst genommen wird - revolutionär sein kann", verlangt sie doch "eine
tiefgreifende Korrektur bisheriger Fortschritts- und Wachstumsvorstellungen." Mit
dem Nachhaltigkeits-Gedanken wird die Umweltschutzdiskussion auf eine qualitativ neue
und breitere Grundlage gestellt. lm Vordergrund steht nicht länger die defensive Gefahrenabwehr ("Schadstoff des Monats"), sondern die vorsorgende Gestaltung mit
dem ethischen Anspruch, essentielle Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen zu
erhalten.
Weder anthropozentrisch noch rein ökozentrisch
Ein ethisch tragfähiges Fundament für nachhaltige
Entwicklung darf weder al lein auf den Menschen bezogen (anthropozentrisch) sein noch
rein ökozentrisch, d. h. den Menschen bloß als einen beliebigen Teilaspekt des
Evolutionsprozesses begreifen (vgl. Korff 1995, 279f.). Gerade wenn man von einer
anthropozentrischen Grundposition ausgeht und den "moralischen
Unverfügbarkeitsstatus des Menschen, seine Würde als Person" betont, eine
"naturale Nivellierung menschlicher Existenz ablehnt", ergibt sich daraus die
"Einzigartigkeit seiner Verantwortungsfähigkeit für den Umgang mit der ihn um
greifenden Naturwirklichkeit." (Korff 1995, 280). Es geht um die
"Rückbindung der menschlichen Kulturwelt . .. in das sie tragende Netzwerk" der
Natur. Für diese "Gesamtvernetzung" haben Korff und der Rat von
Sachverständigen für Umwelt fragen (1994) den Begriff Retinität (rete = lat.
Netz) eingeführt.
In konkreten Entscheidungssituationen ist dieses
(neue) ethische Grundprinzip abzuwägen mit ökonomischen und sozialen Bedingungen, die
für die persönliche Integrität des Menschen und ein sozial gerechtes Miteinander
wesentlich sind. Es besteht keine "prästabilierte Harmonie" - notwendig ist
"ein ständiges Ringen um Balance" (Korff 1995, 283), in dem es einige
allgemeine Leitsätze zu beachten gilt:
Alle politischen Entscheidungen müssen einem
Abwägungsprozeß unterworfen werden, der sich am Leitbild der Nachhaltigkeit orientiert
- gerade um zu verhindern, daß Situationen eintreten, in denen kein Freiraum mehr für
Abwägungen verbleibt.
Abwägen verbietet sich jedoch dort, "wo die
Funktionsfähigkeit des Zuordnungsgefüges Mensch-Umwelt als Ganzem auf dem Spiel
steht" (Korff 1995, 283), z. B. Klimaveränderungen, Ozonloch.
Soll Wirtschaft zukunftsfähig sein, muß sie so
angelegt sein, daß die Fähigkeit der Natur, Rohstoffe zur Verfügung zu stellen und
freigesetzte Stoffe aufzunehmen, dauerhaft Bestand hat (vgl. Korff 1995, 282).
Konflikte und Abwägungsbedarf lassen sich
zumindest teilweise reduzieren durch Innovation (Technik, Unternehmertum, Institutionen)
- zukunftsfähige Politik hat die Aufgabe, diese Potentiale zu erschließen.
"Als defizitär erweist sich die ökonomische Nutzung technischer Errungenschaften überall dort, wo deren Nebenwirkungen in
Abkoppelung von dem stets mitzuverantwortenden ökologischen Gesamtzusammenhang nicht
berücksichtigt werden." (Korff 1995, 281).
Nachhaltigkeit ist kein feststehendes Ziel, sondern ein
gesellschaftlicher Suchprozeß
Im Nachhaltigkeitsprinzip sind einerseits normativ-ethische
Vorstellungen und an dererseits objektiv-wissenschaftliche Erkenntnisse
enthalten, z. B. über Belastungsgrenzen von Öko-Systemen, aber auch über die
"Belastbarkeit" von Gesellschaft und Wirtschaft beim (allmählichen) Entzug
übernutzter Ressourcen. Nachhaltigkeit ist kein feststehendes Ziel, sondern ein
gesellschaftlicher Suchprozeß, in dem sich - im Lichte neuer Erkenntnisse und
veränderter Werte - die konkreten Nachhaltigkeitsziele immer wieder ändern (vgl. Abb.
1). Abhängig vom tatsächlichen Aus maß der Ressourcennutzung ergeben sich
Reduktionsziele. Die politische Gestaltungsaufgabe besteht dann darin, inner halb der
gesellschaftlich gesetzten Nutzungsgrenzen Wege zu mehr Wohlstand zu finden. Wie
anspruchsvoll die Ziele und Nutzungsgrenzen formuliert werden können, hängt ganz
wesentlich davon ab, ob es gelingt, neue Wege, innovative Lösungen zu finden. Gefordert
ist vor allem die Ordnungspolitik. "Die Gesamtordnung sollte so sein, daß sie den
Menschen das Leben nach ethischen Prinzipien er möglicht" (Eucken 1952, 199)
- hier das Leben entsprechend dem Nachhaltigskeitsprinzip. Daher kann man die These vertreten, systematischer Ort der Moral sei der Ordnungsrahmen; es gibt allerdings
unabhängig von den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für jedes Individuum und für
jede gesellschaftliche Akteursgruppe Freiräume für umweltmoralisches Verhalten (vgl.
Rat von Sachverständigen für Umweltfragen 1994, 78). Weder Konsumenten noch
Unternehmen oder Gewerkschaften können sich ihrer Verantwortung für einen
zukunftsfähigen Wirtschafts- und Lebensstil mit dem Hinweis auf ungünstige
Rahmenbedingungen entziehen.
In einem ersten Schritt zur Konkretisierung des
Nachhaltigkeitsprinzips lassen sich folgende allgemeine Nutzungsregeln (Managementregeln)
formulieren:3
Die Nutzung regenerierbarer Ressourcen
muß auf deren Regenerationsfähigkeit (z. B. Wald) bzw. Absorptionsfähigkeit
(z. B. See) beschränkt werden. Ein völliger Nutzungsverzicht ist nicht erforderlich,
eine zu intensive Nutzung würde aber einzelne Funktionen oder das Nutzungspotential
insgesamt an greifen oder zerstören.
Die Nutzung nicht-regenerierbarer Ressourcen
(z. B. Erdöl) muß eingestellt werden. Es muß versucht werden, sie durch
regenerierbare Ressourcen zu er setzen (z. B. Erdöl durch Holz). Zu den
nicht-regenerierbaren Ressourcen wird hier auch die Artenvielfalt gezählt. Man
kann sie aber auch zusätzlich (als dritte Regel) aufführen, wenn das Eigenrecht der
Natur betont werden soll. Erhaltung der Artenvielfalt verlangt nicht die Erhaltung jeder
einzelnen Art - im Evolutionsprozeß verschwinden und entstehen ständig Arten -, sondern
Abbremsen des Artensterbens, das durch zunehmende Nutzungsansprüche des Menschen
verursacht ist.
Diese Regeln sind zwar nicht sofort, aber doch
grundsätzlich realisierbar. Zu diskutieren sind die Anpassungspfade, insbesondere die
Anpassungszeiträume - und erst dann gewinnt Nachhaltigkeit Brisanz. Dies soll an zwei
Beispielen verdeut licht werden, dem Klimaschutz als globaler Herausforderung und dem
Bodenschutz, einem eher regionalen Zukunftsproblem.
Nutzungsgrenzen - Beispiel 1: Klimaschutz
Am intensivsten wird die Diskussion um
Nutzungsgrenzen im Bereich Klimaschutz geführt, zuletzt auf der Klimakonferenz in
Kyoto im Dezember 1997. Das Problem ist bekannt: Durch die Emission von Treibhausgasen - insbesondere Kohlendioxid (CO2),
das bei der Verbrennung fossiler Energieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas) entsteht,
aber auch Methan und Lachgas wird die Wärmeabstrahlung der Erde ein geschränkt,
steigt die Erdtemperatur und kann es z.B. zu vermehrten Stürmen und zur
Verschiebung von Klima- und Vegetationszonen kommen mit einer steigenden Zahl
von Elendsflüchtlingen - insgesamt: zu hohen, irreversiblen Schädigungen des
Naturvermögens. Um diese Gefahr abzuwenden, empfehlen Klimaforscher als
Zwischenziel die globalen Emissionen von Treibhausgasen bis 2050 (verglichen mit
1990) zu halbieren. Bis 2050 wird sich aber die Weltbevölkerung von 5 Milliarden
(1990) auf ca. 10 Milliarden (die Schätzungen liegen zwischen 8 und 11 Mrd.)
Menschen ungefähr verdoppeln. Folgerung: Um bei einer Verdoppelung der
Weltbevölkerung eine Halbierung der CO2
Emmissionen zu erreichen, muß die Pro Kopf-Emission auf ein Viertel des heutigen Wertes
gesenkt werden ("Faktor 4"). Das Problem ist aber leider noch komplizierter:
Gegenwärtig liegen die Pro-Kopf Emissionen von CO2 in den USA bei 20, in
Deutschland bei 11, in Indien bei einer und in Afrika bei weniger als 0,1 Tonnen
jährlich. Kann man da fordern, daß alle Menschen gleichermaßen die Emissionen
auf ein Viertel reduzieren sollen? Sollte nicht vielmehr von einem gleichen
Nutzungsrecht für alle Menschen ausgegangen werden? Wenn wir globale
Gleichverteilung der Nutzungsrechte (Menschen recht auf CO2-Emission) unterstellen, bleibt für jeden Erdbürger im Jahr 2050
nur 1 t. Das heißt für Deutschland weniger als 1/1o der heutigen Emissionen bzw. Reduzierung um 90 % ("Faktor 10"). Unter scheidet man vereinfachend zwischen
"Industrieländern" (IL) und "Entwicklungsländern" (EL), so ergibt
sich die in Abb. 2 dargestellte Perspektive: In den Industrieländern müßte eine
Reduktion der Pro Kopf-Emissionen auf 1/16 des heutigen Niveaus erreicht werden. Die
Länder des Südens müssen einen Entwicklungspfad ein schlagen, der nicht mit einer
Erhöhung ihrer gegenwärtigen Pro-Kopf-Emission verbunden ist.
Die Bundesregierung hat sich bekannter maßen freiwillig zur Reduzierung der
deutschen CO2-Emissionen um 25% bis 2005 (gegenüber 1990)
verpflichtet, wird aber wohl nur eine Reduktion von ca. 15 % erreichen - und dies wird
schon ausreichen, um die Verpflichtungen aus der Kyoto-Klimakonferenz zu erfüllen.
Abbildung 1: Nachhaltigkeit als gesellschaftlicher
Suchprozeß

Abbildung 2:
Stand und Ziel der
CO2-Emissionen 1990 und 2050
Gesamt- Pro-Kopf-
emissionen Emission IL |
Bevölkerung
der IL |
Pro-Kopf-
Emission EL |
Bevölkerung
der EL |
| 1990 20 Mrd. t 16 t |
1,0 Mrd. |
1 t |
4,0 Mrd. |
| 2050 10 Mrd. t 1 t |
1,5 Mrd. |
1 t |
8,5 Mrd. |
Die Ergebnisse der Kyoto-Konferenz sehen vor, daß die globalen Emissionen bis 2010
(genauer: im Schnitt der Jahre 2008 bis 2012) um 5,2 % reduziert wer den. Die EU-Staaten
haben sich zu einer Reduzierung um 8 % verpflichtet, wobei die einzelnen Staaten in
unterschiedlichem Ausmaß dazu beitragen können. Wenn ein Land mehr reduziert als vorgesehen, sollen diese nicht genutzten Emissionsrechte handelbar sein.
Was hier am CO2-Beispiel gezeigt wurde, gilt - der
Größenordnung nach - auch für andere Stoff- und Energieströme. Verein fachend kann man
daher - wie das Wuppertal Institut (vgl. BUND/Misereor 1996, 80) - als
Nachhaltigkeitsziel formulieren: Reduzierung aller Stoff- und Energieströme um 80-90 %
bis 2050.
"Faktor 10" reine Utopie? Das Beispiel
Mobilität
Ist "Faktor 10" reine Utopie oder gibt es eine
realistische Realisierungschance? Be trachten wir eine für die Bundesbürger zentrale
Frage, nämlich die Mobilität. Der Durchschnittsverbrauch der Pkw-Flotte in Deutschland
liegt heute bei knapp 10 Litern pro 100 km. Bereits heute sind jedoch familientaugliche
Fahrzeuge mit einem Verbrauch von 51/100 km am Markt, 3 Liter-Autos sind in der
Entwicklung, und es wäre wohl auch möglich, innerhalb von 50 Jahren das 1-Liter-Auto
.serienreif zu machen. Selbst wenn die Betrachtung also allein auf den motorisierten
Individualverkehr (MIV) beschränkt bleibt, ist die Reduzierung auf 1/10 keine Utopie.
Große Reserven zur Effizienzsteigerung stecken auch in der Modernisierung anderer
Verkehrs träger und im Verbund der Verkehrs träger sowie - zumindest längerfristig - in
der (Wieder)Zusammenführung von Arbeit - Wohnen - Freizeit. Insgesamt: "Faktor
10" innerhalb von 50 Jahren ist keine utopische Vorstellung und nicht zwingend
verbunden mit Verzichtsleistungen. Betrachten wir nur den Teilaspekt "Versiegelung" - reden wir also nicht über Versauerung, Verdichtung, Erosion usw. Gegenwärtig werden täglich ca. 100 ha Fläche (ca. 100 Fußballfelder) durch Versiegelung
der Natur entzogen. Wenn sich der Trend der vergangenen 30 Jahre fort setzen würde, d, h.
die Flächenversiegelung eng an die Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts gekoppelt
bliebe, wäre Deutschland - bei 3 % realem Wirtschaftswachstum im Jahr -
innerhalb von nur 80 Jahren komplett überbaut (bei 2 % in 120 Jahren).4 Dies ist
offensichtlich eine nicht nachhaltige und nicht zukunftsfähige Entwicklung, d. h. die
Flächenversiegelung muß möglichst rasch eingeschränkt und schließlich ganz
eingestellt werden: Keine neuen Industriegebiete, keine zusätzlichen Einkaufszentren auf
der grünen Wiese und keine Neubaugebiete. Wann soll diese "Horrorvision" für
Häuslebauer und Bauunternehmer Wirklichkeit werden? Das Wuppertal Institut schlägt vor,
ab 2010 keinerlei Neu-Versiegelung mehr zuzulassen (vgl. BUND/Misereor 1996), die
Enquete-Kommission (1997) ist etwas weniger radikal: Sie schlägt eine Reduzierung auf
10 % der heutigen Versiegelungsmenge, d. h. auf 10 ha/Tag bis 2010 vor.
Die Zeit der Flächenversiegelungen muß beendet werden: Nutzungsgrenzen Beispiel 2: Bodenschutz
Was wären die Konsequenzen, wenn wir den
Vorschlägen der Wissenschaftler folgen? Die Zeit der Flächenerschließungsorgien muß
beendet werden, die Ausweisung von Gewerbegebieten als Rezept der Wirtschaftsförderung
gehört in die Mottenkiste. Sofern die Bevölkerung weiter wächst (Prognose: 85 Mio. in
2010), müßte die Wohnfläche pro Kopf abnehmen sie liegt heute in (West-)Deutschland
bei 37 qm (1968: 23 qm; Japan 1996: 10 qm). Damit dies nicht mit Wohlstandsverlusten
verbunden ist, muß eine effizientere
Flächennutzung erfolgen, z. B. durch Flächenrecycling (Wiederverwertung von Industriebrachen), effizientere Nutzung bereits
bebauter Flächen (Nachverdichtung, Dachausbau, Aufstockung von Gebäu den), effizientere
Nutzung statt Ausbau von Infrastruktur (z.B. durch Road Pricing), neue Wohnformen
(Alten-WGs, auch um fortschreitender Vereinsamung entgegenzuwirken). Der (schwäbische)
Traum vom Häusle im Grünen ist damit nicht aus geträumt, sondern nur der Traum vom
Neubau - Arbeit gibt es umso mehr durch Umbau und Sanierung.
Abbildung 3:
Strategische Optionen der Nachhaltigkeitspolitik

Wohlstandssicherung durch Effizienzsteigerung und Innovation Wenn
die Erhaltung des Naturvermögens Conditio sine qua non einer zukunftsfähigen
Entwicklung ist, so stellt sich die Frage: Wie kann die Überlastung der Öko-Systeme
abgebaut und der Verbrauch nicht-regenierbarer Ressourcen eingeschränkt und gleichzeitig
der Wohlstand gesichert oder weiter gesteigert werden? Offensichtlich kann dies nur
gelingen, wenn Wohlstand wesentlich effizienter, weniger Ressourcen aufwendig als bislang
erzeugt wird - das heißt: durch Innovation.
Der Ressourcenverbrauch läßt sich gedanklich in drei Komponenten zerlegen, die auf drei strategische Handlungsfelder einer
zukunftsfähigen Entwicklung verweisen:
Effizienzrevolution: Weniger Ressour
Genverbrauch pro Einheit des Brutto Inlandsprodukts (BIP) durch neue Technologien und
neue Organisationsformen.
Suffizienzrevolution: Weniger Güter und
Dienstleistungen pro Kopf bei gleichem Wohlstand durch neue, weniger material- und
energieintensive Formen der Bedürfnisbefriedigung.
Bevölkerungspolitik: Senkung der (Welt-)
Bevölkerung, insbesondere Senkung der Geburtenrate durch Veränderung der darin zum
Ausdruck kommenden Präferenzen und Zwänge.5
Nachhaltigkeitspolitik muß alle drei Optionen im
Blickfeld haben und unterstützen; kurz- und mittelfristig dominant ist allerdings -
zumindest für Industrieländer - die Effizienzrevolution. Lebensstile und
Bevölkerungsentwicklung ändern sich nur langsam. Selbst wer von den schier unerschöpflichen Potentialen der Effizienzstrategie überzeugt ist, darf die Notwendigkeit
einer Debatte über Suffizienz, Bedürfnisse und Lebensstile nicht leugnen. Langfristig
sind weniger Menschen mit weniger materiellen Ansprüchen nötig.
Strategien: technologische, institutionelle, gesellschaftliche
Innovationen
Mehr Wohlstand wird auch in Zukunft möglich sein -
sofern es gelingt, Wohlstandssteigerung und Ressourcenverbrauch zu entkoppeln.
Dazu bedarf es einer umfassenden Strategie der Innovation:
Technologische Innovation: Nachgeschaltete Technologien
(Katalysator, Kläranlagen, Filtertechnik etc.) reduzieren akute Belastungen, sind aber
insofern problematisch, als sie den Anwendern hohe Zusatzkosten verursachen und zu
ökologisch kontraproduktiven Problemverlagerungen führen (z. B. hochgiftigem
Klärschlamm und Filter staub). Ökologisch und ökonomisch positiver zu beurteilen sind integrierte
Problemlösungen (z. B geschlossene
Kreisläufe, zerlegbare und wiederverwertbare Produkte bzw. Komponenten). Sie wirken
zugleich umweltentlastend und kostensparend, tragen also auch zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bei. Noch einen Schritt weiter gehen Vermeidungslösungen (Dienstleistungskonzepte,
Dematerialisierung) - Unternehmen wandeln sich vom reinen Produzenten zum Dienstleister,
der ein Bedürfnisfeld insgesamt abdeckt (z.B. Raumbeleuchtung, Wärme statt bloßer
Stromlieferung).
Institutionelle Innovation: Verbesserung
der gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. in Form einer Ökologischen Steuerreform) und der Kooperation zwischen den gesellschaftlichen Gruppen (z.B. Runde Tische,
Lokale Netzwerke). Eine wichtige institutionelle Innovation könnte ein Nationaler
Umweltrahmen plan sein, in dem festgelegt wird, welche Nachhaltigkeitsziele in welchen
Zeiträumen erreicht werden sollen und welche Instrumente dafür eingesetzt werden.
Gesellschaftliche Innovation, d. h. neue Lebensstile,
neue Wege, um Wohlstand mit weniger materiellen Ressourcen zu erreichen,6 z. B.
gesellschaftliche Anerkennung ohne ressourcenintensive Statussymbole (wie große Autos).
Suchprozesse in diese Richtung können nicht staatlich verordnet werden, sondern sind das
Ergebnis der Phantasie und Kreativität vieler Menschen, die sich in kleinen,
überschaubaren Projekten entfalten (z. B. Selbsthilfeorganisationen,
Nutzungsgemeinschaften). Es sind oft nur kleine Verhaltensänderungen, die nicht viel
"kosten", in der Summe aber viel bewirken: Shell-Boykott, Car-Sharing,
Tauschringe, regionales Bier ("Bier von hier"), jahreszeitgemäße Ernährung
(keine Erdbeeren zu Weihnachten), engere Beziehung zwischen Verbrauchern und Produzenten
("neue Städter braucht das Land"). Zu betonen ist stets die Idee der
Wohlstandssteigerung. Verzicht (Senkung des Wohlstands) bietet keine attraktive
gesellschaftliche Perspektive; einzelne Menschen können temporären Verzicht (Fasten)
und bewußte Einschränkung (Askese) durchaus als wohlstandssteigernd empfinden. Nicht
das Streben der Menschen nach Glück soll also in Frage gestellt werden, sondern die
Mittel, mit denen sie dieses Ziel verfolgen. Wege zu mehr Wohl stand müssen nicht
notwendig zu mehr Stoff- und Materialverbrauch führen. Um die Suche nach neuen Wegen anzuregen, kann es auch erforderlich sein, alte, mit hohen Kosten (irreversiblen Schäden)
verbundene Wege zu blockieren, z.B. durch Verbote oder Verteuerung einzelner Produkte
oder Verpackungen. Darin Ansätze einer "Öko Diktatur" zu vermuten, wäre
abwegig.
Öko-Steuern: Verbindung von Umweltpolitik und Beschäftigungspolitik
Mit welchen Instrumenten kann die staatliche
Politik eine Effizienzrevolution unterstützen und veränderte Lebensstile anregen? Im Prinzip sind hier alle Politikbereiche
gefordert - von der Bildungspolitik über die Steuerpolitik bis zur Agrarpolitik, und es
gibt eine Vielzahl von Instrumenten:
Ordnungsrecht (Gebote, z.B. Emissions
grenzwerter Verbote, z.B. von FCKW).
Öko-Steuern (Verteuerung der Umweltnutzung
z.B. durch eine Abwasserabgabe - damit die Preise die "ökologische Wahrheit"
sagen).
Verschmutzungsrechte, die jährlich ab
gewertet werden und es den Verschmutzern überlassen, ob sie die Verschmutzung
reduzieren oder Verschmutzungsrechte hinzukaufen (in den USA erfolgreich
getestet für CO2, im Kyoto-Protokoll
für globale CO2 Emissionen vorgesehen).
Freiwillige Lösungen bzw. Selbstverpflichtungen (z.B. der Chemischen Industrie, ihre
CO2-Emissionen bis 2005 um 30% zu
reduzieren).
Stellvertretend kann hier nur auf einen allerdings
sehr erfolgversprechenden Ansatz etwas genauer eingegangen wer den: die Ökologische
Steuerreform.
Der Grundgedanke der Ökologischen Steuerreform ist
einfach: Umwelt- und Ressourcennutzung wird durch Besteuerung soweit verteuert, bis sie
auf das als "nachhaltig" angesehene Niveau zurück geht. Das Mittelaufkommen
wird (voll ständig) für Steuer- und Abgabenentlastungen an anderer Stelle verwendet
(Aufkommensneutralität). Nachhaltigkeit kann dadurch verbunden werden mit an deren
gesellschaftlichen Zielen, z.B. der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit.
Im Mittelpunkt der Öko-Steuerdiskussion steht die Besteuerung
fossiler Energieträger (Erdöl, Erdgas, Steinkohle, Braunkohle). Ökologisches
Ziel ist es einerseits, die CO2-Emissionen zu reduzieren und andererseits zur
Ressourcenschonung beizutragen. Besteuert wird auch Atomstrom; regenerierbare Energien
(Wasser-, Wind-, Solarenergie) bleiben zunächst von der Besteuerung ausgenommen. Der
Einstieg könnte mit 1-2 Pfennig/kWh Primärenergie erfolgen und nach einem festen Zeit
plan innerhalb von 15 Jahren auf 10 Pfennig/kWh gesteigert werden. Für die Strompreise
würde das eine Erhöhung um zunächst drei und längerfristig um mehr als 20
Pfennig/kWh bedeuten. Das Steuer aufkommen würde anfangs bei ca. 50 Mrd. DM liegen und
könnte dann - selbst bei einer Halbierung des Primärenergieverbrauchs - auf eine
Größenordnung von 150 Mrd. DM ansteigen (Vorschlag des BUND, vgl. Kurz 1995).7
Gerade angesichts der Deregulierung des Strommarktes, die zu sinkenden Strompreisen
führen wird, wäre die Einführung einer Energiesteuer dringend geboten.
Eine allgemeine Primärenergiesteuer würde nicht
ausreichen, um dem Individualverkehr seine ökologischen Kosten anzulasten. Dazu wäre
zusätzlich eine Erhöhung der Mineralölsteuer notwendig. Würde der Benzinpreis
z.B. innerhalb von 15 Jahren auf 5 DM/I angehoben, würde er - bei einer
durchschnittlichen Inflationsrate von zwei Prozent - also real auf ca. 3,70 DM/I
ansteigen, so müßten die Nachfrager ihren Verbrauch zumindest halbieren (z.B. durch
Umsteigen vom 10 Liter- auf das 5-Liter-Auto), um spürbare Zusatzbelastungen zu
vermeiden. Darauf muß sich auch der Berufspendler einstellen, weil Öko-Steuern nur Sinn
machen, wenn sie nicht auf der anderen Seite wie der durch Kilometerpauschalen oder Kohlesubventionen ausgehebelt werden.8
Die Öko-Steuern würden dem Staat dauerhafte neue
Einnahmequellen erschließen, da der Energieverbrauch nicht auf Null, sondern
"nur" auf ein nachhaltiges Niveau zurückgeführt werden soll. Mit diesen
Einnahmen sind daher Steuerentlastungen an anderer Stelle möglich. Zur Verbindung
der Umweltpolitik mit der Beschäftigungspolitik empfiehlt sich die Erhöhung der
Staatszuschüsse zur Arbeitslosen- und zur Rentenversicherung (z.B. zur Entlastung von
"versicherungsfremden Leistungen"). Die Sozialversicherungsträger können dann
ihre Beitragssätze senken. Damit werden die Unternehmen und die Arbeitnehmer entlastet,
die je zur Hälfte die Beiträge bezahlen. Der Einsatz des Faktors Arbeit wird
kostengünstiger und daher ansteigen - die Ergebnisse von Modellrechnungen liegen zwischen
600000 und 1,5 Mio. zusätzlicher Arbeitsplätze innerhalb von 10-15 Jahren (vgl. DIW
1994; Meyer et al. 1997). Verbessert würde die Wettbewerbsfähigkeit beschäftigungsintensiver Produkte und Dienstleistungen quer durch alle Branchen. Beschäftigungspotentiale liegen insbesondere in der Landwirtschaft (bei Umstellung auf
ökologischen Landbau) und im Energiesektor (bei dezentraler Energieversorgung).9 Eine
Studie des Tübinger Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung zeigt, daß
von 11 untersuchten baden-württembergischen Unternehmen nur zwei durch eine
Öko-Steuerreform im Endeffekt belastet würden - eine Papierfabrik und ein
Zementhersteller.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind keine
Jobkiller
Obwohl Nachhaltigkeit als Leitbild breite Akzeptanz
gefunden hat, kommt die praktische Umsetzung nur zögerlich vor an. Dies liegt vor allem
an den befürchte ten Nebeneffekten, der Angst vor einer Überforderung der
Anpassungsfähigkeit des ökonomischen und gesellschaftlichen Systems, wenn dem
Ressourcenverbrauch allzu rasch Grenzen gesetzt würden. Im folgenden soll auf zwei
Aspekte dieser Diskussion eingegangen werden: Beschäftigung und Globalisierung.
Heute verdanken bereits eine Million Menschen (ca.
3% der Erwerbstätigen) in Deutschland ihren Arbeitsplatz dem Umweltschutz (zum
Vergleich: Textilindustrie 130000). Das Volumen des Umweltschutzmarkts (Abfall,
Wasser, Luft, Lärm, Energie, Meß- und Regeltechnik, Beratung, Kontrolle) wird weltweit
auf 500 Mrd. DM geschätzt und weist überdurchschnittliche Wachstumsraten auf. Noch
gehört die Bundesrepublik - neben den USA und Japan - zu den Weltmarktführern in diesem
Zukunftsmarkt (Weltmarktanteil knapp 20%). Ein großer Teil des Umwelt Schutzmarktes und
der positiven Arbeitsplatzeffekte beruht allerdings auf nach geschaltetem Umweltschutz
(z.B. Abfallentsorgung, Filtertechnologien), der durch (produkt- und prozeß-)integrierte
Lösungen und Vermeidungslösungen längerfristig eher abnehmen wird. Zusätzliche
Arbeitsplätze könnten aber durch ei ne ökologische Steuerreform geschaffen werden.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind also zumindest
keine Jobkiller - sie werden aber auch nicht die Vollbeschäftigung zurückbringen. Daher
muß nach Möglichkeiten gesucht werden, die Reformperspektive
"Nachhaltigkeit" mit der Diskussion um die Zukunft der Arbeit zusammen
zuführen. Im Zentrum steht wiederum der Gedanke der Wohlstandssteigerung ohne
gleichzeitige Vermehrung der Stoff- und Energieströme. Arbeit trägt nicht nur
durch Einkommen zum Wohlstand bei. Arbeit bedeutet auch soziale Integration und
Selbstverwirklichung. Wohlstandsmindernd wirken dagegen alle Regelungen, die Menschen
zwingen, mehr zu arbeiten als sie arbeiten wollen, z.B. starre Arbeitszeiten, erzwungene
Überstunden. Empirische Untersuchungen belegen, daß ungefähr 2,5 Millionen Menschen
in Deutsch land bereit wären, weniger zu arbeiten und entsprechend auf Einkommen zu verzichten. Zu fordern ist daher eine weitere Flexibilisierung der täglichen
Arbeitszeit, der Wochen-, der Jahres- und der Lebensarbeitszeit.
Erleichtert werden müßte auch der Über gang
zwischen Erwerbstätigkeit und "in formeller Tätigkeit", d.h. Tätigkeit im privaten Haushalt (Kindererziehung, Alten pflege, Do it yourself), im Ehrenamt
(Nachbarschaftshilfe, politisches Engagement in Bürgerinitiativen und Parteien). Diese
gesellschaftlich unentbehrliche Leistung - Investitionen in die Menschen, in das
Humankapital und das Sozialkapital -, die im Haushaltssektor überwiegend von Frauen
erbracht werden, bleiben bislang statistisch unerfaßt, tragen also offiziell nichts zu
unserer Wirtschaftsleistung bei; es gibt lediglich Schätzungen, die besagen, daß der
monetäre Wert bei mindestens 1000 Mrd. DM jährlich, also ca. einem Drittel des BIP
angesetzt werden muß.
Statt Erwerbsarbeit mehr
"Bürgerarbeit"
Um informelle Tätigkeit - Beck (1977) nennt
das "Bürgerarbeit" - aufzuwerten, genügen Reden und öffentliche Auszeichnungen alleine nicht. Die Bereitschaft, Erwerbsarbeit durch andere Formen der
Zeitverwendung zu ersetzen, hängt entscheidend von den damit verbundenen Existenzrisiken
ab. Der Ausstieg aus der Erwerbsarbeit kann erleichtert werden durch ein staatliches
Grundeinkommen ("Bürgergeld"). Dazu gibt es eine Vielzahl von Modellen und
Vorschlägen:
Der weitestgehende Vorschlag ist ein
Grundeinkommen, das unabhängig von der Bedürftigkeit an jeden Staatsbürger in gleicher
Höhe bezahlt wird. Vorteile: keine Bürokratie, keine Betrugsmöglichkeiten,
Verteilungsgerechtigkeit - jeder bekommt z.B. 800 DM monatlich. Nachteil:
hohe Kosten. Grundeinkommen von 800 DM würde zu einem
Finanzbedarf von 770 Mrd. DM führen (zum Vergleich: Die Sozialausgaben liegen heute bei
1100 Mrd. DM).
Ein anderer Vorschlag ist die "negative
Einkommenssteuer", die Einkommenssteuer und die Zahlung von sozialstaatlichen
Leistungen integriert: Hat ein Bürger kein Einkommen, erhält er das staatliche
Grundeinkommen. Mit jeder Mark, die er hinzuverdient, sinkt das Grundeinkommen bis es
schließlich ab einer bestimmten Einkommensgrenze ganz wegfällt; bei weiter steigendem
Einkommen setzt die Besteuerung ein.
Trotz nicht zu übersehender Probleme ist die Idee
eines Grundeinkommens mehr als bloße Vereinfachung des Steuer- und Sozialsystems. Sie
kann zum Abbau von Arbeitslosigkeit ohne Wachstum beitragen und zur Verbesserung der
Lebensqualität. Beck (1997) ist zuzustimmen, wenn er schreibt: "Bürgerarbeit
ist ... eine dosierte Entzugstherapie für die arbeitsdrogenabhängige
Gesellschaft." Und: "Erforderlich ist eine politische Initiative", die die
"Fixierung auf die Erwerbsarbeit" über windet und für eine "vita activa
jenseits der Erwerbsarbeit" wirbt.
Von der finanziellen Absicherung der
Nicht-Erwerbstätigkeit sind nicht nur Entlastungseffekte am Arbeitsmarkt zu er warten,
sondern auch ökologische Entlastungseffekte: Mit der Zahl der geleisteten
Erwerbsarbeitsstunden sinkt die Produktionsmenge, damit der Ressourcenverbrauch, die
Emissionen und die Abfall mengen. Durch reduzierte Erwerbsarbeit steht weniger Einkommen
zur Verfügung und wird weniger konsumiert. Die Reformperspektive lautet also: Mehr Wohl
stand aus einer verbesserten Arbeitswelt statt aus erhöhtem Materialdurchfluß.
Die Standortqualität wird künftig noch viel stärker von
effizienter Ressourcennutzung abhängen
Beeinträchtigt Nachhaltigkeit die Standortqualität, d.h. würde die Abwanderung mobiler Faktoren (Kapital, qualifizierte
Arbeitskräfte) ausgelöst - und damit die Lösung aller anderen Zukunftsprobleme
(Arbeitslosigkeit, Staatsverschuldung etc.) erschwert? Sind wir nicht (auch) im Umweltschutz gezwungen, uns dem niedrigeren Niveau des Auslands anzupassen? Gegen diesen
weitverbreiteten (Irr-)Glauben lassen sich verschiedene Argumente anführen:10
Globaler Standortwettbewerb erzwingt nicht
Gleichmacherei (weder gleiche Löhne noch gleiche Steuersysteme), sondern Differenzierung,
d.h. eine spezifische Kombination von Standortfaktoren, durch die sich Deutschland
von Konkurrenten abhebt. Beispiel: Wenn wir die Umweltqualität erhöhen und zugleich die
Lohnnebenkosten senken (durch eine Öko-Steuerreform), wird der Standort D per Saldo für
Unternehmen attraktiver, insbesondere für arbeits- und forschungsintensive.
Umweltschutz ist für einige Branchen unabdingbare
Produktionsvoraussetzung: Nahrungs- und Genußmittelindustrie (z.B.
Mineralwasserquellen und Brauereien), Mikrochips (staubfreie Luft), Tourismus, sowie alle
Branchen, die auf hochqualifizierte, international mobile Mitarbeiter (mit hohen Ansprüchen an Lebensqualität) angewiesen sind.
Ressourcenknappheit und effiziente
Ressourcennutzung wird in Zukunft weltweit ein zentrales Problem sein. Unternehmen,
die dazu Problemlösungen anbieten können, verbessern ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Deutschland ist dafür Lernfeld und Pioniermarkt. Wer sich diesem Lernprozeß verweigert,
hat längerfristig schlechte Karten und zwar nicht wegen der deutschen Umweltpo litik,
sondern wegen der eigenen Innovationsschwäche.
Ein Land, das die Kosten der Umweltnutzung den
Nutzern nicht voll anlastet, häuft immer weitere Altlasten an und betreibt seinen
eigenen Ruin. Damit ein Standort auch längerfristig attraktiv und leistungsfähig bleibt,
müssen die Bürger - die "irrmobilen Faktoren", für die der Standort Heimat
ist - dafür sorgen, daß der Wirtschaftsprozeß ökologische Belastungsgrenzen nicht
überschreitet, keine irreversiblen Schäden anrichtet.
Der Anreiz zur Standortverlagerung wird durch internationale
Abkommen abgeschwächt (z.B. das Montreal Protokoll, das die Produktion von FCKW
weltweit verbietet; Kyoto-Protokoll, das auch in anderen Ländern die CO2 Emissionen
begrenzt). Wie im sozialen Bereich sind auch hier weitere Abkommen notwendig, in denen
internationale Mindeststandards festgelegt werden. Von Vorreiterrolle oder nationalem
Alleingang, durch die Unternehmen in Deutschland Lasten auferlegt werden, die ihre
ausländischen Konkurrenten nicht zu tragen haben, kann immer weniger die Rede sein, weil
z.B. in Ländern wie Dänemark, Niederlande, Österreich, Schweden, selbst Japan die
Nachhaltigkeitsdiskussion weiter fort geschritten ist als in Deutschland.
Fazit: Nicht zu bestreiten ist, daß nachhaltige
Entwicklung eine Beschleunigung des Strukturwandels bedeutet und da durch einige
Branchen und Unternehmen in Bedrängnis kommen werden. Politisch entscheidend ist daher Augenmaß,
ins besondere bei der Wahl der Anpassungszeiträume. Im Einzelfall können zeitlich
befristete Ausnahmeregelungen und Anpassungshilfen erforderlich sein. Nachhaltigkeitspolitik darf nicht zu Problembeseitigung durch Standortverlagerungen führen,
sondern muß auf innovative Problemlösungen am Standort D gerichtet sein.
Globalisierung und Regionalisierung: eine
Blickwende
Globalisierung ist nicht aufzuhalten, sie kann aber
eingedämmt und gestaltet werden. Dazu gehört die Anlastung der ökologischen Kosten des
Verkehrs, sprich dessen Verteuerung durch Öko-Steuern. Dazu gehört aber vor allem eine
Blick wende der Unternehmer, der Konsumenten und des Staates. Wer nur die Welt märkte und
die Schnäppchen, die es dort zu machen gibt, im Auge hat, der wird schließlich selbst
zum Schnäppchen.
Verbraucher, die sich nur am (Niedrig) Preis
orientieren, oder aber solche, die auf möglichst exotische Güter Wert legen, brauchen
sich nicht zu wundern, wenn sie in ihrer Rolle als Arbeitnehmer feststellen, daß sie in
Konkurrenz mit dem indischen Textilarbeiter oder dem mexikanischen Bierbrauer stehen, d.h.
mit den Schnäppchen des internationalen Arbeitsmarkts konkurrieren müssen.
Wer als Sparer sein Geld treu und brav zur
nächstbesten Bank trägt und Rendite sehen will, ohne zu fragen, wie diese erzielt wird,
darf sich über die internationale Mobilität des Kapitals und den Mangel an günstigem
Kapital für hei mische Unternehmensgründer nicht wundern.
Wer als Unternehmer nun Shareholder Value und
kurzfristige Erfolge im Blick hat, beutet das Kapital eines Standorts aus, ohne zu
dessen Erhaltung und Weiterentwicklung beizutragen und beraubt sich (und andere) damit
der langfristigen Existenzgrundlage.
Wer als Politiker nur Liberalisierung und
Deregulierung predigt, ohne die Notwendigkeit von Regeln und regionaler Identität zu
begreifen, beschädigt die Grundlagen der Demokratie, die nur Sinn macht, wenn
eigenständige Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und genutzt werden.
Blickwende heißt also: Mehr Beachtung und
Entwicklung der Potentiale, die in einer Region stecken, in Kooperation aller relevanten
Akteure, d.h. Aufbau regionaler Netze, die die Standorttreue verstärken und belohnen.
Regionalisierung heißt nicht Abschottung und Kirchturmspolitik, gemeint ist ein
weltoffener Regionalismus - offen für den Austausch von Meinungen und Informationen - bei
reduziertem Aus maß der Material- und Energieströme. In zwischen engagieren sich auch
Kommunen, Regionalverbände und Bundesländer, indem sie spezifische Leitbilder einer
nachhaltigen Entwicklung formulieren und erfüllen damit die Lokale Agenda Z1, die
in Rio 1992 beschlossen worden ist. Interessante Beispiele sind Ulm, Heidelberg, München
und auch Stuttgart mit seinem Klimaschutzkonzept (Klicks).11
Eine Herausforderung auch für unsere
Wirtschaftsordnung
Nachhaltige Entwicklung ist auch eine große
Herausforderung für unsere Wirtschaftsordnung. Es stellt sich die "System
frage": Wie läßt sich die Soziale Markt wirtschaft zu einer Öko-sozialen Markt
wirtschaft weiterentwickeln? Es gilt, bewährte Prinzipien der Marktwirtschaft zu
erhalten - teilweise auch zu stärken (z.B. Haftung) - und sie weiterzuentwickeln bzw. zu
ergänzen. Nachhaltigkeitsziele lassen sich erreichen, ohne daß die freiheitlich-marktwirtschaftliche Ordnung in ihrem Kern bedroht ist. Hier kann nur auf einige
ordnungspolitische Aspekte der Nachhaltigkeitsdiskussion eingegangen werden.12
Planwirtschaft? Nachhaltigkeit verlangt
kein dichtgeknüpftes Netz von detaillierten Nutzungsgrenzen. Sie kann sich (zunächst)
auf quantitativ besonders bedeutsame Stoffströme und auf Stoff ströme mit hohem
Gefährdungspotential beschränken. Zudem bedeutet Begrenzung der Nutzungsmengen nicht
zwangsläufig staatliche Bewirtschaftung. Marktliche Koordination kann er halten bleiben,
indem die verbleiben den Nutzungsmengen frei handelbar bleiben bzw. gemacht werden (Öko
Steuern, Nutzungslizenzen).
Technikfeindlichkeit? Innovation bleibt
weiterhin nicht nur möglich, sondern gefragt - nur: die Richtung des Such und
Entdeckungsprozesses muß sich aufgrund neuer (gesellschaftlicher) Ziele ändern.
Intensivere Untersuchung von Technikfolgen und - im Einzelfall Einschränkungen
unternehmerischer Handlungsfreiheit in Form von Produktverboten werden notwendig sein, um
die Minimierung gesellschaftlicher Risiken zu erreichen.
Öko-Diktatur? Kennzahlen wie 1 t CO2
Emission/Kopf oder Kennzahlen über den Pro-Kopf-Wasserverbrauch (175 Liter täglich),
den Pro-Kopf-Wohnraum (37 m2), den Pro-Kopf-Fleischverbrauch etc. sind keine Vorboten
einer Öko-Diktatur, sondern Orientierungshilfen, die individuelle Bedürfniskritik
ermöglichen. Bedürfnisse sind nicht vollkommen "autonom", sondern zu einem
wesentlichen Teil Produkt eines gesellschaftlichen Lernprozesses. Ein Element dieses
Lernprozesses ist das Schul- und Bildungssystem, wo die Art der Bedürfnisfähigkeit
geprägt wird.13 Natur kann nur dem wertvoll erscheinen, der sie kennt und der über Naturerfahrung verfügt. In dem Maße, wie sie aus den Köp fen und der Alltagserfahrung
verschwindet und durch virtuelle Welten ersetzt wird, kann sie auch in der Realität
nicht standhalten. Das Erlernen der Bedürfnisfähigkeit präjudiziert nicht, welches
Gewicht ein Individuum einem Bedürfnis gibt, sondern öffnet Optio nen für die Suche
nach neuen Erfahrungen, die sich von stoff-/energieintensiven Konsumoptionen abwenden
und "sanfteren" Alternativen zuwenden (z.B. Naturerfahrung statt Geschwindigkeitsrausch
in schnellen Autos).14 Ein weiteres Element ist die Werbung für
Produkte und einen insgesamt ressourcenintensiven Lebensstil. Staatliche Politik könnte
sich auf selektive Werbeverbote richten (vgl. dazu auch Rat von Sachverständigen für
Umweltfragen 1994, 57) oder "Gegenwerbung" betreiben (Informations- und
Aufklärungskampagnen).
Ergänzungen des Ordnungsrahmens: Zu erwähnen
sind hier insbesondere zwei institutionelle Innovationen, die der Durchsetzung von
Nachhaltigkeitszielen förderlich sein könnten: Die Erstellung eines Nationalen
Umweltrahmenplans, in dem festgelegt wird, welche Nachhaltigkeitsziele in welchen
Zeiträumen erreicht werden sollen und welche Instrumente dafür eingesetzt werden
(Beispiele dafür gibt es bereits u.a. in Niederlande, Österreich); die Schaffung einer -
der Bundesbank vergleichbaren - unabhängigen Instanz, die für die Einhaltung der
Nachhaltigkeitsziele bzw. Nutzungsgrenzen zu ständig ist.15
Ob die notwendigen Ordnungsreformen durchgesetzt
werden können, hängt von jedem einzelnen Bürger ab - aber auch von Akteurs- und
Interessengruppen, die an der politischen Willensbildung mitwirken.
Politische Durchsetzung: Gefragt ist der
politische Unternehmer
Jeder Bürger ist zugleich Betroffener und Akteur
einer Politik der Nachhaltigkeit. Bewußt oder unbewußt ist er Teil von Akteursgruppen, aus deren Interessen, Verhalten und Verhaltensänderungen sich die Dynamik
jeder Politik erklären läßt. Hier kann nur beispielhaft auf einige wenige
Akteuersgruppen eingegangen wer den. Für alle Akteursgruppen gilt: Es gibt Verhaltensfreiräume,
die für mehr oder weniger umweltverträgliches Verhalten genutzt werden können - und
deshalb ist der Ort der Moral nicht allein der Ordnungsrahmen. So begrenzt die Verhaltensfreiräume der Akteure auch sein mögen, es wäre ein Fehler, sie zu übersehen und
zu unterschätzen.
Unternehmen16 sind Wirtschaftseinheiten, deren
Existenz von der Gewinnerzielung abhängt. Gewinnerzielung ist nicht gleich bedeutend mit
kurzfristiger Gewinnmaximierung, sondern umfaßt auch die langfristige
Existenzsicherung. Dies erfordert strategische Entscheidungen und eröffnet
Freiräume, die auch für nachhaltige Unternehmensentwicklung Raum lassen. Unter dem
Druck von umweltbewußten Verbrauchern, Anlegern (die auf Anlagensicherheit drängen),
Banken und Versicherungen (die auch ökologische Risiken sehen) verspricht das Denken in
Nachhaltigkeits-Kategorien den Unternehmen mehr als nur eine
"Öko-Marktnische". So weit die staatlich gesetzten Rahmenbedingungen dabei ein
Hemmnis darstellen, ist der "politische Unternehmer" gefragt, der sich z.B. für
eine Ökologische Steuerreform einsetzt. "Dies ist vor allem die Verpflichtung der
Unternehmensverbände." (Rat von Sachverständigen für Umweltfragen 1994,
78).
Umweltverbände als "ethosbildende
Kraft"
Umweltverbände haben in der Nachhaltigkeitsdiskussion eine wichtige Funktion als "Schrittmacher" und als
"ethosbildende Kraft" (vgl. Rat von Sachverständigen für Umweltfragen 1994,
161).17 Da sich die Bürger in umweltpolitischen Fragen nicht auf unmittelbare
Wahrnehmung verlassen können und sie der Streit der Experten oft ratlos zurückläßt,
sind sie in ihrer Urteilsbildung zunehmend auf Institutionen angewiesen, die ein
Vertrauenskapital aufgebaut und deren Aussagen deshalb Glaubwürdigkeit haben. Dieses
Kapital wird teil weise von Umweltverbänden auch schon kommerziell genutzt
(Öko-Sponsoring). Verstärkt durch die Aufmerksamkeit der Medien haben Umweltverbände
einen Einfluß gewonnen, der weit größer ist als in ihren Budgets oder
Mitarbeiterstäben zum Ausdruck kommt. Zur Stärkung dieser Reformkraft muß die
staatliche Politik vor allem deren Mitspracherechte ausweiten (z.B. Verbandsklage). Von
Staatsgeldern wollen diese Verbände nicht abhängig sein, aber die projektbezogene
Förderung könnte ebenso verstärkt werden wie eine Kostenerstattung für die
Mitwirkung in Ausschüssen, Bei- und Sachverständigenräten.
Eine Führungsrolle der Wissenschaft
Besondere Hoffnungen sind in ökologischen Fragen
immer wieder auf eine Führungsrolle der Wissenschaft gesetzt worden.18 Die Wissenschaft
kann solche Erwartungen aus verschiedenen Gründen nur teilweise erfüllen:
Begrenzte Fähigkeit zur Erkenntnis der
Wirklichkeit: Wissenschaftler bewegen sich im Denkschema wissenschaftlicher Paradigmen,
die sich nur sehr langsam verändern. Erkenntnisfortschritt ist ein soziologischer
Prozeß, der mit Schulen bildung, Karrierechancen, Vergabe von Forschungsmitteln und einem
von Entwertung bedrohten Wissensbestand (sunk costs) zu tun hat. Dagegen richtet
ein Appell an die "Redlichkeit des Experten" (Rat von Sachverständigen für
Umweltfragen 1994, 160) wenig aus.
Wertneutralität: Hat die Wissenschaft nur
die Erkenntnis der Wirklichkeit (Unterscheidung zwischen wahren und falschen Aussagen)
zum Gegenstand oder ist es auch ihre Aufgabe, an der Gestaltung der Wirklichkeit mitzuwirken? Um sich nicht den Gefahren einer Gratwanderung zwischen Elfenbeinturm und Ideologie
auszusetzen, er folgt häufig der Rückzug in den Elfenbeinturm "reiner"
Theorie.
Der Staat kann das Interesse des Wissenschaftssystems an einer
Politik der Nachhaltigkeit durch Entfaltung von Nachfrage steigern, z.B. durch die
Vergabe von Projektmitteln oder die Einsetzung von Experten-/Enquete-Kommissionen. Als
weitere wichtige Akteursgruppen seien erwähnt: Arbeitnehmer (die ökologische
Verbesserungen von Produktionsprozessen und Produkten anregen können), Medien/Journalisten
(deren Berichterstattung wesentlich darüber entscheidet, was die Öffentlichkeit
überhaupt als Problem wahrnimmt), Kirchen (denen die Nachhaltigkeitsdebatte eine
Chance bietet, sich als moralische Kraft in der Gesellschaft zurückzumelden und ihre
Botschaft an aktuellen Fragen der Gerechtigkeit und des Lebensstils neu zu schärfen).
Zusammenfassende Thesen: Nachhaltigkeit als großes gesellschaftliches Reformprojekt
(1) Um das Leitbild "Nachhaltigkeit" (sustainable
development) zu konkretisieren, ist die Auseinandersetzung mit Wertfragen, insbesondere
mit Verteilungs- und Gerechtigkeitsfragen unverzichtbar. Eine neue
Fortschrittsgläubigkeit, die allein auf "Öko-Effizienz" setzt, ist nicht
hinreichend.
(2) Nachhaltige Entwicklung schließt Wohlstandssteigerung nicht aus, sofern neue, weniger umweltbelastende Pfade zu mehr
Wohlstand gefunden werden. Dazu ist ein gesellschaftlicher Diskurs über Wohlstand und
Arbeit notwendig, der die Entstehung und die (überwiegend materielle) Befriedigung von
Bedürfnissen zum Ausgangspunkt nimmt.
(3) Wohlstand hängt wesentlich ab von Zeitsouveränität,
d.h. freier Gestaltung des Wechsels von Phasen der Entspannung und der Anspannung,
von Muße und Arbeit. Arbeit ist nicht gleichbedeutend mit Erwerbsarbeit, sondern umfaßt
auch informelle Tätigkeit (z.B. in privaten Haushalten oder in öffentlichen Ehrenämtern). Mit der Stärkung von Optionen jenseits der Erwerbsarbeit nimmt die Zeitsouveränität, damit der Wohlstand zu und die Umweltbelastung ab, weil weniger
produziert und konsumiert wird. Ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der Wahlfreiheit
kann die Einführung eines Grundeinkommens sein.
(4) Globalisierung ist kein Argument gegen
Nachhaltigkeitspolitik. Das Bestehen im internationalen Standortwettbewerb verlangt
vielmehr' gerade innovative Kombinationen von ökologischen, sozialen und ökonomischen
Rahmenbedingungen. Globalisierung und Offenheit brauchen als Pendant regionale/lokale
Identität und die Erhaltung von Gestaltungsmöglichkeiten, wenn Demokratie eine
Überlebenschance haben soll. Die Schaffung bzw. Stärkung regionaler Netze und
Wirtschaftskreisläufe ist daher nicht nur eine ökologisch begründete Forderung.
(5) Fazit: Wenn wir es wollen, kann Nachhaltigkeit zum großen gesellschaftlichen Reformprojekt des anbrechenden 21. Jahrhunderts
werden und neue Wohlstandsperspektiven in einer Welt ökologischer Knappheit eröffnen.
Anmerkungen
1 Vgl. Weltkommission für Umwelt und Entwicklung. Unsere gemeinsame Zukunft
(Brundtland-Report), Greven 1987; BUND/Misereor (1996); Enquete-Kommission "Schutz
des Menschen und der Umwelt" (1997); SPD-Bundestagsfraktion (1997). Vgl. auch die
beiden Jahresgutachten des Rats von Sachverständigen für Umweltfragen 1994 und 1996.
2 Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (1987, 46).
3 Vgl. dazu ausführlicher Enquete-Kommission (1994,
26 ff.)
4 Vgl. Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages
"Schutz des Menschen und der Umwelt" (1977).
5 Ziel könnte es sein, über einige Generationen
(z.B. in etwa 300 Jahren) die Größe der Menschheit global von der wohl kaum noch
vermeidbaren Höhe von zehn Milliarden Menschen im Jahr 2050 wieder auf etwa ein Zehntel,
d.h. auf schließlich eine Milliarde Menschen zurückzuführen." (Morath/Pestel/Radermacher 1996, 94).
6 Vgl. dazu ausführlicher den Beitrag von L. A. Reisch
und G. Scherhorn in diesem Heft.
7 Ein Vorschlag der SPD ist wesentlich moderater:
Haushaltsstrom würde z.B. um zunächst 2 Pfg. (nach 5 Jahren um 3 Pfg.) teurer, der
Benzinpreis um 10 Pfg./Liter und alle 2 Jahre um weitere 5 Pfg./Liter angehoben. Das
Steueraufkommen würde zunächst bei 17 Mrd. DM liegen und auf 30 Mrd. DM ansteigen. Auf
europäischer Ebene liegt seit Jahren ein ausgearbeitetes Öko-Steuerreform-Konzept vor,
dessen politische Durchsetzung bislang aber stets am Widerstand einzelner EU-Staaten
gescheitert ist.
8 Zur Kompensation ungewollter Verteilungswirkungen
kommt nur die Erhöhung einkommensabhängiger Transferzahlungen (Sozialhilfe, Bafög,
Wohngeld etc.) in Betracht.
9 Vgl. Fiederer 1998.
10 In einer umfangreichen empirischen Untersuchung
hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung 1993 keine empirischen Belege für
umweltschutzbedingte Standortverlagerungen ins Ausland gefunden (vgl. Blazejczak et al.
1993). Da seither von einer Forderung der Umweltschutzpolitik nicht die Rede sein kann,
dürfte sich an diesem Befund nichts geändert haben. Gegenwärtig ist vielmehr eine
Rückverlagerung von Produktion nach Deutschland festzustellen und niemand kommt auf die
Idee, dies mit weniger strengerem Umweltschutz zu erklären.
11 Vgl. dazu auch Zimmermann (1997) und den Beitrag
von H. Majer in diesem Heft.
12 Vgl. dazu ausführlicher Kurz/Volkert (1997).
13 Vgl. dazu den Beitrag von G. de Haan in diesem Heft.
14 Am Beispiel des Fleischkonsums zeigt sich, wie veränderbar
Bedürfnisse sind: Innerhalb von weniger als zehn Jahren hat sich in der Bundesrepublik
der pro Kopf-Verbrauch von Rindfleisch halbiert (auf 15,8 kg pro Kopf jährlich). Hier hat
kein Öko-Diktator einge griffen - allerdings auch keine Bedürfniskritik stattgefunden
-, sondern hat die Natur zurückgeschlagen.
15 Vgl. dazu Jänicke (1997) und den Beitrag von A.
Zahrnt in diesem Heft.
16 Vgl. auch den Beitrag von R. Kurz in diesem Heft.
17 Vgl. auch Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (1996,
220ft.) und den Beitrag von A. Zahrnt in diesem Heft.
18 Zur Ökologie als neuer
"Leitwissenschaft" vgl. Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (1994, 68).
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Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, B 27/97. 25-38.

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